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Bürgerverein Isenbügel e.V.
(Fassung Stand 25.02.2002)
Quelle: Original Satzung
(Angaben ohne Gewähr!)

  Tradition


  Personen


  Treffen


1.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.
Jedes Mitglied hat für jedes Geschäftsjahr einen Beitrag zu
zahlen. Der jährliche Beitrag ist bis spätestens 30. Juni eines
jeden Kalenderjahres (Geschäftsjahres) auf das durch den
geschäftsführenden Vorstand bestimmte Konto des Vereins bei
einem Kreditinstitut zu zahlen.

3.
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird jeweils durch die Mit-
gliederversammlung festgelegt.

4.
Die Beiträge werden dem Vereinsvermögen zugeführt. Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.

5.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind,oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

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