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Bürgerverein Isenbügel e.V.
(Fassung Stand 25.02.2002)
Quelle: Original Satzung
(Angaben ohne Gewähr!)

  Tradition


  Personen


  Treffen


1.
Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen des
privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Verbände und
Vereinigungen werden.

2.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamt-
vorstand des Vereins im Rahmen der Satzung.

Aufnahmeanträge sind an den geschäftsführenden Vorstand zu
richten. Ein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied besteht nicht.

3.
Die Mitgliedschaft erlischt:

- durch Tod des Mitgliedes;

- bei Mitgliedern, die juristische Personen oder sonstige
Verbände oder Vereinigungen sind, jeweils mit Eintritt ihrer
Auflösung;

- durch förmliche Ausschließung, die nur durch Beschluß der
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
aller abgegebenen Stimmen erfolgen kann;

- durch Austritt, der nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen
kann. Der Austritt ist durch schriftliche Mitteilung an den
geschäftsführenden Vorstand zu erklären;

- falls dem Mitglied durch rechtskräftige gerichtliche Ent-
scheidung die Fähigkeit aberkannt wird, öffentliche Ämter zu
bekleiden und/oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen
und/oder in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu
stimmen(§45 StGB).

4.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch an das
Vereinsvermögen.

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